Geschichte
Das Städtische Freischießen in Eldagsen
Während Eldagsens Ruf als ehemalige Senf- und Honigkuchenstadt nur noch durch das gleichnamige Stadtfest in Erinnerung gebracht wird, ist der Ruf als Schützenhochburg ungebrochen. Dokumentiert wird dieses durch das alljährlich stattfindende „Städtische Freischießen“.
Der Begriff resultierte aus der Möglichkeit, sich bei der Schießveranstaltung von den auferlegten städtischen Steuern freischießen zu können. Auch andere Belohnungen wie z.B. das Recht auf Hochzeit sind anderorts historisch überliefert.
Das Schützenwesen ist seit vielen Jahrhunderten in Eldagsen verankert und wurde vermutlich im Jahr 1585 erstmals aktenkundig, indem die Calenberger Musterungsrolle für unsere kleine Stadt 72 Einwohner mit einem „Rohr“ = Gewehr als unter Waffen stehende Eldagser Bürger namentlich aufführte. Es gilt als sicher anzunehmen, dass die Fertigkeit des Schießens auch regelmäßig geübt wurde, da gerade die damalige Waffentechnik ein Üben des Waffengebrauchs zwingend erforderte. Das Schießen war zu jener Zeit vor allem eine militärische Notwendigkeit. Vielfach waren die Städte in diesen unsicheren Zeiten im Rahmen der Selbstverteidigung auf ihre eigenen Bürgerwehren zur Abwehr von marodierenden Truppen und sonstigen Angreifern angewiesen, da auf schnelle und rechtzeitige Hilfe seitens des Landesherrn nicht zu hoffen war. Die Obrigkeit konnte also ein starkes Interesse daran haben, eine wehrhafte Bürgerschaft zu besitzen. Die Aussicht auf eine mögliche Steuerfreiheit mag deutlich die Bereitschaft zum Üben an der Waffe erhöht haben.
Ein weiterer Hinweis auf das bestehende Schützenwesen ist aus dem Jahr 1601 bekannt, wonach ein berittener Bote namens Hermen Schrader dem damaligen Bürgermeister Hansen Dunten eine Einladung zum Schützentag in Hannover übergab. Es ist überliefert, dass an diesem viertägigen Fest auch 95 auswärtige Schützen teilnahmen, ob Eldagser Schützen dabei waren, kann indes nur vermutet werden.
Es gilt jedoch als gesichert, dass sich die ältesten Schützenvereinigungen aus den damals notwendigen Bürgerwehren entwickelten. Allerdings hat es in Eldagsen auch nach der Gründung des Jägercorps als Uniformierte Schützengesellschaft im Jahr 1845 noch in 1848 eine organisierte Bürgerwehr gegeben.
Jeder Einwohner der Stadt Eldagsen, der das Bürgerrecht besaß, war bereits aufgrund seines Status Bestandteil des Schützenwesens. Dementsprechend waren die Bürger verpflichtet, die Schießwettbewerbe und folgenden Umzüge des Freischießens mitzugestalten.
In der ältesten uns bekannten Schützenordnung vom 05. Juli 1849 werden in 19 ausführlichen Paragraphen die Regeln und der Ablauf des Freischießens genauestens festgeschrieben.
§ 1 der Schützenordnung von 1849 führt dazu aus: „Der Schützenverein der Stadt Eldagsen ist die Gesellschaft der Bürger dieser Stadt, welche sich zur Begehung des jährlichen Schützenfestes oder Freischießens vereinigt“.
Interessanterweise erwähnt die Schützenordnung von 1849 die Belohnung der Steuerfreiheit für die Sieger nicht. Vielmehr werden für die besten drei Schützen Silberpreise ausgelobt. So erhält der Sieger sechs silberne Esslöffel, der Zweite noch vier Esslöffel und der dritte Sieger sechs silberne Teelöffel. Die Sieger erhielten den Preis erstaunlicherweise nur, wenn ein Obolus an die Kasse zurückerstattet wurde, dieser betrug beispielsweise für den Sieger ganze vier Reichsthaler. Die Löffel wurden mit der Jahreszahl des Wettbewerbes und der Eldagser Rose graviert und sind so auch heute noch als ehemalige Schießpreise zu erkennen. Die ältesten heute noch in Eldagser Haushalten existierenden Löffel sind aus dem Jahr 1850 bekannt.
Sofern es also eine Steuerfreiheit für die Preisträger gegeben hat, die den Namen Freischießen begründete, muss eine solche Regelung vor 1849 bestanden haben.
Teilnehmen an dem Schießen konnten laut Schützenordnung nur als Bürger eingeschriebene Einwohner der Stadt, jedoch aus jedem Haushalt maximal eine Person, wobei der Sohn den Vater vertreten konnte. Andere Einwohner Eldagsens ohne eigenes Bürgerrecht war die Teilnahme an dem Schießen verwehrt.
Das Bürgerrecht beinhaltete bekanntermaßen Privilegien wie auch Pflichten. In der Schützenordnung sind Strafen festgelegt, die denjenigen treffen, der gegen die Ordnung verstößt. Es wurde beispielsweise festgelegt, wer unter Strafandrohung am Umzug teilzunehmen hatte und wie zu marschieren war. Das Marschieren mit einem geladenen Gewehr während des Freischießens konnte vom Magistrat sogar mit einer Gefängnisstrafe bedacht werden, die doppelte Strafe ereilte gar denjenigen, der während des Marsches einen Schuss abgab.
Ungeachtet des starken Reglements, erfreute sich das Eldagser Freischießen durchgängig einer großen Beliebtheit bei der Bevölkerung. So war die Preisträgerschaft letztendlich auch mit einem nicht unerheblichen Prestigegewinn verbunden. Nach Wiederaufnahme des Schießbetriebes nach dem zweiten Weltkrieg im Jahr 1950 wurde jedoch erst drei Jahre später im Jahr 1953 erstmalig wieder ein städtisches Schießen durchgeführt, dass durch den Titel Bürgerkönig zusätzlich aufgewertet wurde.
Eine Bürgerkönigskette, welche jedes Jahr um ein weiteres Silberplättchen des jeweiligen Siegers erweitert wird, ziert den Bürgerkönig während des Freischießens.
Um den eigentlichen Charakter des Freischießens wieder mehr zu betonen, wurde noch weit nach der Kommunalreform erneut ein Steuerfreibrief für den Sieger ausgelobt. Jener siegreiche Bürger, der keine städtischen Steuern zu zahlen hatte, erhielt stattdessen einen Silberpreis gleichen Wertes. Die Silberpreise wurden vor dem Preisschießen auf einer Schützenscheibe montiert und beim Festumzug den Einwohnern präsentiert.
Seit 1964 beleben auch die Damen mit dem Damen-Schieß-Club den allgemeinen Schießbetrieb, doch dauerte es noch weitere zehn Jahre, bis 1974 erstmalig eine Bürgerkönigin der Stadt ausgeschossen wurde. Dieses umso erstaunlicher, als bereits seit 1962 ein Schießen zur Ermittlung des Kinderkönigs veranstaltet wurde.
Als weiterer Wettbewerb wird weiterhin seit 1969 eine städtische Luftgewehrmajestät ermittelt, an dem geschlechterunabhängig sowohl die Männer als auch die Frauen teilnehmen können. Es gibt somit heute in jedem Jahr insgesamt vier städtische Majestäten.
Seit mehreren Jahren werden leider bei den Schießwettbewerben aufgrund der stark gestiegenen Preise sowie der sinkenden Akzeptanz für Silberbesteck keine gleichartigen Preise mehr ausgegeben, stattdessen erhalten die Preisträger gutdotierte Wertgutscheine der örtlichen Werbegemeinschaft, die aus den Eintrittsgeldern des am Freitag erhobenen Eintritts zum Kommers des Freischießens finanziert werden.
Die vier Stadtkönige werden bei der Eröffnung des Freischießens auf der Freitreppe des Ratskellers vor der Bürgerschaft und den Gästen proklamiert und erhalten sodann mit der Königskette die Insignien ihrer Königswürde.
Ein weiteres Mal werden die Könige der Bevölkerung am Sonntagmorgen des Freischießens vom Ortsbürgermeister beim Katerfrühstück vorgestellt und nehmen als Ehrengäste an der Tafel der Honoratioren am Essen teil.
Bei den Umzügen marschieren die städtischen Könige zusammen mit den Ortsratsmitgliedern hinter der Stadtfahne und nehmen beim Vorbeimarsch zusammen mit dem berittenen Offizieren des Eldagser Jägercorps die Parade aller am Umzug teilnehmenden Vereine und Verbände ab.
Insofern unterscheidet sich unser Heimatfest dergestalt, dass die städtischen Majestäten die eigentlichen Hauptpersonen des Festes sind. Bei den „normalen“ Schützenfesten anderer Ortschaften sind dieses eher die Vereinsmajestäten des ausrichtenden Schützenvereins.
Es ist somit festzustellen, dass der eigentlichen Sinn des Freischießens, sprich die Ermittlung der besten Schützen aus der gesamten Bürgerschaft, damals wie heute in unserer Heimatstadt weiterhin aufrecht erhalten wird.
Daraus resultiert die heute noch starke Verbundenheit der Eldagser Bevölkerung zum Schützenwesen und damit auch zu der hohen Mitgliederzahl aller vorhandenen Schützenvereine in unserer Stadt, welche so in unserem Umkreis einzigartig ist.
geschrieben von Mirko Treichel
erstmalig veröffentlicht vom Arbeitskreis Stadtgeschichte im Gehlenbachblatt Nr. 14 aus 11/2015